Rechtsanwälte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg – Janke & Kloth

Ihre Fachanwältin für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

Yvonne Kloth-Janke
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwältin Yvonne Kloth-Janke

Sie haben ein erbrechtliches Problem, wir bieten Ihnen unsere Unterstützung im Erbrecht in unserer Kanzlei Janke & Kloth an:

Yvonne Kloth-Janke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht
(030) 551 528 75
kontakt@rechtsanwalt-erbrecht.berlin
Janke & Kloth
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Möllendorffstr. 3
10367 Berlin

Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche

Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) enterbt wurden. Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie Kinder und Ehepartner des Erblassers. Unter gewissen Umständen kommen auch die Eltern und Enkel des Erblassers als Pflichtteilsberechtigte in Betracht.

Wir stehen Ihnen mit unserem rechtsanwaltlichen Rat zur Seite, wenn Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen oder solche abwehren wollen oder zu erfüllen haben.

Zu unseren Aufgaben gehört, dass wir für Sie Auskunft verlangen und die Wertermittlung des Erbes durchführen lassen. Wir überprüfen, ob vorab übertragenes Vermögen angerechnet oder ausgeglichen werden muss und machen den Anspruch außergerichtlich und vor Gericht geltend.

Überprüfung von Testament und Erbvertrag

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Ansprüchen aus Testamenten oder Erbverträgen.

So überprüfen wir die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen und helfen bei der Auslegung oder der Anfechtung von Testamenten. Nicht immer ist der letzte Wille eindeutig niedergeschrieben worden und führt zu verschiedenen Auslegungen und damit auch zu Streitigkeiten, die letztlich von einem Gericht entschieden werden müssen.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Allen Erben gehört der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. 

Zum Nachlass gehören die Nachlassgegenstände genauso wie Bankkonten, Bargeld oder Immobilien. Während die Teilung von Bankguthaben oder Bargeld noch recht einfach möglich ist, bereiten Immobilien oder wertvolle Sachwerte häufiger Schwierigkeiten. 

Innerhalb von Erbengemeinschaften vertreten wir Sie als Miterben und machen Ansprüche für und gegen die Erbengemeinschaft geltend. Wir kümmern uns auch um die Auseinandersetzung und Teilung der Erbengemeinschaft.

Nachlassgestaltung- und Nachlassverwaltung

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Planung des Nachlasses z.B. die Gestaltung und den Entwurf von einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Grundstücksübertragungen oder Verzichtsverträgen sowie die Verwaltung des Nachlasses.

Bei einer vorausschauenden Gestaltung können spätere Streitigkeiten vermieden werden und der letzte Wille des vom Erblasser errichteten Testaments ist dann auch das letzte Wort in der Sache.

Nachlasspflegschaft

Frau Rechtsanwältin Kloth-Janke ist seit 2014 als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin in Berlin tätig. Sie können sie aber auch als Erbe mit der vollständigen Abwicklung des Nachlasses beauftragen, wenn Sie dies nicht selbst übernehmen können oder wollen.

Kontakt:

Fachanwältin für Erbrecht Yvonne Kloth-Janke
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