Rechtsanwälte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg – Janke & Kloth

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Lichtenberg

Rechtsanwältin für Erbrecht Yvonne Kloth-Janke
Rechtsanwältin Kloth-Janke

Sie haben ein erbrechtliches Problem, ich biete Ihnen die notwendige Beratung im Erbrecht an:

Rechtsanwältin Yvonne Kloth-Janke
(030) 551 528 75
kontakt@rechtsanwalt-erbrecht.berlin
Janke & Kloth
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Möllendorffstr. 3
10367 Berlin

Überprüfung von Testament und Erbvertrag

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Ansprüchen aus Testamenten oder Erbverträgen. So überprüfen wir die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen und helfen bei der Auslegung oder der Anfechtung von Testamenten. Nicht immer ist der letzte Wille eindeutig niedergeschrieben worden und führt zu verschiedenen Auslegungen und damit auch zu Streitigkeiten, die letztlich von einem Gericht entschieden werden müssen.

Pflichtteilsansprüche

Sofern ein Kind nach dem Tode eines Elternteils nicht Erbe wird, hat es einen Pflichtteilsanspruch. Wir stehen Ihnen mit unserem rechtsanwaltlichen Rat zur Seite, wenn Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen oder solche abwehren wollen. Zu unseren Aufgaben gehört, dass wir für Sie Auskunft verlangen und die Wertermittlung des Erbes durchführen lassen. Wir überprüfen, ob vorab übertragenes Vermögen angerechnet oder ausgeglichen werden muss und machen den Erbanspruch außergerichtlich und vor Gericht geltend.

Erbengemeinschaften

Sind mehrere Erben vorhanden, gehören diesen die Nachlassgegenstände gemeinschaftlich. Während die Teilung von Bankguthaben oder Bargeld noch recht einfach möglich ist, bereiten Immobilien oder wertvolle Sachwerte häufiger Schwierigkeiten. Innerhalb von Erbengemeinschaften vertreten wir Sie als Miterben und machen Ansprüche für und gegen die Erbengemeinschaft geltend. Wir kümmern uns auch um die Auseinandersetzung und Teilung der Erbengemeinschaft.

Nachlassgestaltung- und Nachlassverwaltung

Letztlich ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit die Planung des Nachlasses z.B. die Gestaltung und den Entwurf von einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Grundstücksübertragungen oder Verzichtsverträgen sowie die Verwaltung des Nachlasses. Bei einer vorausschauenden Gestaltung können spätere Streitigkeiten vermieden werden und der letzte Wille des vom Erblasser errichteten Testaments ist dann auch das letzte Wort in der Sache.

Nachlasspflegschaft

Frau Rechtsanwältin Kloth-Janke ist zudem als gerichtliche bestellte Nachlasspflegerin in Berlin tätig. Sie können sie aber auch als Erbe mit der vollständigen Abwicklung des Nachlasses beauftragen, wenn Sie dies nicht selbst übernehmen können oder wollen.

Kontakt:

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